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Umgang mit Baunachtrag

Consulting, Schulungen, Seminare, Inhouse Workshop, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Baunachtrag · Mittwoch 03 Jan 2024
Tags: BaunachtragNachtragsprüfungSeminareWorkshop
Der Umgang bei der Nachtragsbewertung und Nachtragsprüfung

Natürlich erhebt sich die Frage, aus welchem Grund ein Nachtragsmanagement durchgeführt werden soll, wenn bei einer Baumaßnahme bereits externe Architekten oder Fachingenieure beauftragt wurden.
 
Das Konfliktpotenzial bei Bauleistungen ist sehr groß. Nachdem auch die am Bau Beteiligten in hohem Maße emotional gesteuert sind, ist eine ganzheitliche Betrachtung des Nachtragsmanagements erforderlich. Neben den baurechtlichen, bautechnischen und baubetrieblichen Elementen ist auch die psychologische Seite in die Gesamtbetrachtung von Nachtragsfällen einzubeziehen.
 
"In letzter Zeit entwickelt sich das Nachtrags- oder auch Claim-Management zu einem der wichtigsten Streitfelder des privaten Baurechts. Ursache dafür sind sicherlich u.a. die schlechten und teilweise sogar unauskömmlichen Preise bei öffentlichen und privaten Vergaben von Bauaufträgen im Wettbewerb und daraus resultierend der Versuch der Auftragnehmer auf allen Ebenen, die schlechten Wettbewerbspreise durch Nachtragsforderungen aufzubessern"(Vygen in Bauablaufstörungen Zeitnachträge - Sachnachträge).
 
"Allzu oft werden diese Auseinandersetzungen aber unsachlich geführt, weil auf der einen Seite dem Bauingenieur die rechtlichen Grundlagen und Probleme nicht hinreichend vertraut sind, auf der anderen Seite die Juristen die technischen und baubetrieblichen Probleme nicht kennen und verstehen, auch Kalkulationsgrundlagen sind für sie meist unverständlich. Nachträge können immer nur dann gerechtfertigt sein, wenn sich das ursprünglich nach dem Vertrag geschuldete und mit den vereinbarten Preisen abgegoltene Bau-Soll nachträglich, also nach Vertragsabschluss, geändert hat", so Prof. Dr. Klaus Vygen.
 
"Erfahrungsgemäß bereitet es sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht erhebliche Probleme, Leistungsänderungen vergütungsmäßig zu erfassen. Schwierig ist bereits die Beantwortung der Frage, ob es sich bei Anordnungen des Auftraggebers lediglich um die Konkretisierung bereits beauftragter Leistungen oder aber eine Änderung des Leistungsumfangs handelt. Ebenso schwierig wie die Beurteilung, ob eine Leistungsänderung vorliegt, ist die Frage zu beantworten, wie sich eine Leistungsänderung auf die Vergütung auswirkt. Die gegensätzlichen Interessen der Parteien sind aus dem Claim Management der Bauverträge hinlänglich bekannt. Während der Auftraggeber jede Erhöhung der vertraglichen Vergütung vermeiden möchte, streben Auftragnehmer zumindest eine dem zusätzlichen Aufwand angemessene Anpassung der Vergütung an. Überdies werden manche Projekte für einen Unternehmer überhaupt erst auskömmlich, wenn er für Nachträge günstige Preise erzielen kann" (Roquette/Otto in Privates Baurecht)
 
"Sorgfältige Planungen und Disziplin bei der Projektabwicklung sind keineswegs sonderlich verbreitet, zumal sie für Planer und Überwacher aufwendig sind und die Aufwendungen für Sorgfalt ein nicht vergüteter Kostenfaktor darstellt. Besonders virulent wird der Streit bei schlampig bzw. routinemäßig ohne Berücksichtigung der konkreten Bausituation erstellten Leistungsverzeichnissen." (so Prof. Thode Hamburger Baurechtstage)

Diese Erfahrungen machen wir ebenfalls bei unseren durchgeführten Prüfungen in der öffentlichen Verwaltung. Bei Prüfungen in einer kreisfreien Stadt in RLP stellten wir fest, dass Firmen gezielt in Vergabeverfahren niedrig im Preis kalkulierten um den Wettbewerb zu gewinnen, aber dann bei den lückenhaften und schlechten Leistungsverzeichnissen der externen Architekten eine Gewinnoptimierung erfolgreich durchzuführen. (Mehr dazu unter www.controlling-management.com/anmerkung-baunachtrag.html)
 
 
Aus unseren Erfahrungen als Projektmanager bei Großobjekten in der Privatwirtschaft und Prüfer der öffentlichen Verwaltung muss man aber ganz klar folgendes unterscheiden.

 
 
Wenn keine objektive und unbefangene Nachtragsbewertung gewünscht oder gewollt ist, erhält man dieses Ergebnis bei der Baudurchführung von größeren Bauprojekten.
Studie Baudurchführung kreisfreie Stadt RLP:
- geprüftes Bauvolumen: 117.496.219,76 €



Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die Rechnungshöfe in ihren Untersuchungen.











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