B+B Planungsbüro
Magdeburg-Radeberg-Kamenz-Neustadt/W.-Harthausen
Seit 1994 ist das Planungsbüro ein Garant für ein wirtschaftliches und umweltbewusstes Bauen mit einem kundenorientierten Blickwinkel sowie einer individuellen Beratung und Prüfung von Sachverhalten.
Eine weitere wichtige Säule unserer freiberuflichen Tätigkeit stellt die Beratung und Baubetreuung von Auftraggebern sowie dem Projektmanagement einschl. Baukostencontrolling dar.
Wichtiger Grundstein ist dabei, die Erfassung und Bewertung von Bauzuständen während der Bauausführung hinsichtlich von Sachmängeln oder geschuldeten Vertragsleistungen. Dabei kann auch ein baubegleitendes Beweissicherungsverfahren angewandt werden.
Ein weiterer Grundstein des Betätigungsfeldes stellt die Prüfung im Rahmen des Nachtragsmanagements (Claimmanagement) dar.
Dabei erstreckt sich der Prüfungsrahmen über die Feststellungen der werkvertraglich geschuldeten Leistung sowie auch über die Höhe auf Basis der Kalkulationsunterlagen.
Andererseits werden Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Zeichnungsunterlagen so geprüft, dass die Auftraggeber auf Nachträge hingewiesen werden.
Die angebotenen Prüfungshandlungen erstrecken sich auch auf Architekten- und Ingenieurrechnungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Bei allen Prüfungen wird eine Diskretion zugesichert.
In Streitfällen bieten wir uns als privatrechtliche Schlichter an. Ausgehend vom technischen Sachverstand und einem Studium des Wirtschaftsrechts wollen wir einen Beitrag leisten, Streitigkeiten außergerichtlich, als unabhängige Sachverständige, beizulegen.
In unseren Inhouse - Seminaren/Workshops, sei es als Präsenzveranstaltung oder digital via ZOOM, geben unsere Referenten Antworten zu vielen praxisbezogenen Fragestellungen, welche täglich im Baustellengeschäft auftreten.
Wie verhält man sich bei Änderungswünschen durch den Auftraggeber, bei Anordnungen durch die Architekten/Bauingenieure, bei Änderungen der Bauzeit/Bauzeitverzögerungen oder unvollständigen unklaren Leistungsverzeichnissen sind solche Fragestellungen und wie soll der neue Nachtragspreis ermittelt und die geforderte Mehrvergütung durchgesetzt werden.
Eine weitere Fragestellung ist, wie man sich bei "aufgeblähten" Leistungsverzeichnissen verhalten soll wenn man bei der Schlussrechnung feststellt, dass durch Null- und Scheinpositionen und einer nichtzutreffenden Mengenermittlung die Auftragssumme weit unterschritten wird.
Welche Bedeutung hat die Urkalkulation im VOB - Vertrag und wie prüft man einen eingereichten Baunachtrag dem Grunde und der Höhe nach? Wir geben darauf in unseren Fachvorträgen die Antworten.
Nach unseren Erfahrungen aus den letzten 10 Jahren können wir feststellen, dass eine Schulung der Mitarbeiter wesentlich günstiger ist als langwierige Streitigkeiten, Stress, Bindung von Personal oder Zahlungen.
Gerne übernehmen wir auch als externe Nachtragsmanager/Projektmanager die Nachtragsprüfung einschl. Rechnungsprüfung und geben zum Sachverhalt entsprechende Empfehlungen.

